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Allgemeine Informationen zu Borrelien

Erreger
Zecke Borrelien-InfektionLyme-Borreliose ist die am häufigsten durch Zecken übertragene Krankheit in der nördlichen Hemisphäre. Sie wird durch verschiedene Borrelienspezies des sogenannten B. burgdorferi sensu lato-Komplexes hervorgerufen, mit denen in Europa bis zu 35% der Zecken infiziert sind. Bis dato gelten B. burgdorferi sensu stricto, B. garinii, B. afzelii, B. spielmanii und B. bavariensis als humanpathogen. Zudem wird auch die Pathogenität von B. valaisiana diskutiert.
Eine Übertragung der Borrelien auf den Menschen erfolgt erst am Ende der Blutmahlzeit der Zecken, folglich im Regelfall frühestens nach 12 Stunden.

Krankheitsbild
Allein in Deutschland werden jährlich bis zu 100.000 Borreliose-Neuerkrankungen verzeichnet. Als Multisystemerkrankung kann Lyme-Borreliose neben der Haut auch das Nervensystem, die Gelenke und das Herz betreffen. Der Krankheitsverlauf lässt sich in drei Stadien gliedern, wobei auch atypische Verlaufsformen möglich sind.

Stadium I: Eine typische Frühmanifestation ist das Erythema migrans, eine als Wanderröte bezeichnete, sich kreisförmig ausbreitende Hautrötung, die von grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Kopfschmerzen und Lymphknotenschwellungen begleitet werden kann.

Stadium II: Die ersten Symptome können folgenlos abklingen, jedoch kann es innerhalb von Wochen bis Monaten auch zur Dissemination der Borrelien in das Nervensystem (Neuroborreliose) oder das Myokard kommen. Dies kann zu einer Hirnhautentzündung oder Gesichtslähmung bzw. zu einer Entzündung des Herzmuskels führen.

Stadium III: Als Spätmanifestationen gelten die Lyme-Arthritis und Akrodermatitis chronica atrophicans Herxheimer. Hierbei kommt es zu chronischen Entzündungen der Knie- oder Sprunggelenke bzw. zu Atrophien der Haut.

Wird eine Borrelieninfektion frühzeitig entdeckt, ist diese mit Antibiotika sehr gut therapierbar.

Meldepflicht
Laut Infektionsschutzgesetz gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Meldepflicht. Lediglich auf Grundlage der Länderverordnungen von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern müssen Borrelieninfektionen gemeldet werden.

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