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Mehr über EHEC-Infektionen

Escherichia (E.) coli gehören zur natürlichen Darmflora von Mensch und Tier. Die meisten E. coli sind apathogen, einige Stämme sind aber in der Lage, beim Menschen Krankheitserscheinungen auszulösen.

EHEC
Enterohämorrhagische E. coli, kurz EHEC, werden für die hämorrhagische Kolitis und für das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS), der häufigsten Ursache des akuten Nierenversagens im Kindes- und Jugendalter, verantwortlich gemacht. EHEC besitzen die Fähigkeit zur Bildung bestimmter Zellgifte, den sogenannten Shiga-Toxinen. Shiga-Toxine lassen sich in zwei Hauptgruppen unterscheiden, stx1 und stx2. Schwere Erkrankungen wie das HUS werden überwiegend durch stx2-produzierende EHEC hervorgerufen. Der Nachweis des Toxingens ist das wichtigste diagnostische Merkmal. Ebenfalls diagnostisch wichtig ist das eae-Gen, welches für das Protein Intimin codiert. Intimin befähigt den Erreger u.a. sich an Darmepithelzellen anzuheften.

Übertragung
Menschen infizieren sich in der Regel durch orale Aufnahme von EHEC, beispielsweise über kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser oder über den Kontakt mit infizierten Menschen und Tieren. Hierbei genügt schon eine geringe Anzahl an Erregern.

Krankheitsverlauf
Eine EHEC-Infektion kann völlig symptomlos oder als uncharakteristischer wässriger Durchfall verlaufen. Bei 10 bis 20% der Erkrankten entwickelt sich als schwere Verlaufsform eine hämorrhagische Kolitis mit krampfartigen Bauchschmerzen und blutigem Stuhl. Vor allem bei Kleinkindern droht als Folge der Infektion das hämolytisch-urämische Syndrom. Diese Komplikation tritt in 5 bis 10% der symptomatischen EHEC-Infektionen auf und ist der häufigste Grund für akutes Nierenversagen im Kindesalter.

Therapie
Obwohl EHEC gegen Antibiotika meist empfindlich sind, gilt eine antibakterielle Therapie wegen der Gefahr der vermehrten Toxinfreisetzung als nicht angezeigt. Die Behandlung erfolgt daher häufig nur symptomatisch. Bei HUS werden meist forcierte Diurese, sorgfältige Überprüfung der Flüssigkeits- und Elektrolytbilanz sowie Dialyse angewendet.

Meldepflicht
In Deutschland ist gemäß §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) das enteropathische HUS und der Nachweis von EHEC meldepflichtig.

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